Gebündelte Wahlwerbung statt „Wildwuchs“

Veröffentlicht am: 30.01.2025

aufsteller_rathaus_03Die Grünfläche vor dem Rathaus ist einer der fünf Standorte für gemeinsame Wahlwerbung auf großflächigen Wänden, statt auf unzähligen Kleinplakaten an Straßenlaternen. Foto: Gemeinde Bissendorf In wenigen Wochen, am 23. Februar 2025, steht die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag an. Folglich werben die antretenden Parteien auf verschiedensten Plattformen um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler – so auch in der Gemeinde Bissendorf.

Um die Menge der eingesetzten Werbemittel zu beschränken und zu viel „Wildwuchs“ zu vermeiden, hatten 2019 die seinerzeit im Rat vertretenen Parteien CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die UWB in einer gemeinsamen Vereinbarung beschlossen, Wahlwerbung mit Plakaten in der Gemeinde und den Ortsteilen zu limitieren.

So einigten sich die Parteien darauf, Plakate ausschließlich gemeinsam an fünf großflächigen Plakatwänden anzubringen. Diesem Ansinnen bleiben die genannten Fraktionen auch in Bezug auf die anstehende Bundestagswahl treu und verzichten aus Überzeugung auf unstrukturiert an jeder x-beliebigen Kreuzung oder Straßenlaterne hängende Kleinplakate.

Zu finden sind die gemeinsamen Plakatwände, an den Standorten „Bissendorf – Grünfläche vor dem Rathaus“, „Bissendorf – Pferdekreisel“, „Natbergen – Lüstringer Straße“ – „Wissingen – Kreisverkehrsplatz L90“ und „Schledehausen - vor der katholischen Kirche“.

Die gemeinsamen Plakatwände stehen allen Parteien und Gruppierungen, die sich an die Vereinbarung gebunden sehen, zu gleichen Teilen zur Verfügung. Sollten sich zu den bisherigen fünf Unterzeichnern weitere Parteien der Vereinbarung anschließen wollen, würde die Verteilung der zur Verfügung stehenden Flächen entsprechend angepasst.

Die fünf Plakatwände werden von den Mitarbeitern des Baubetriebshofs der Gemeinde Bissendorf bereitgestellt und aufgebaut. Grundsätzlich steht es Parteien frei, aus Anlass von Wahlen Wahlwerbung zu betreiben. Dies ist in Niedersachsen im „Wahlen-Lautsprecher- und Plakatwerbungsrunderlass“ in der aktuellen Fassung vom August 2020 geregelt.