Eichenprozessionsspinner – nicht berühren!!!
Bei von Eichenprozessionsspinnern befallenen Bäumen ist Vorsicht geboten. Die Brennhaare der Tiere verursachen stark juckende, entzündliche Reaktionen.
Auf kommunaler Ebene sind die Kommunen im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht für die eigenen Grundstücke verpflichtet, Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Vom EPS betroffene Bäume im Bereich der Gemeinde Bissendorf melden Sie bitte bei der Gemeindeverwaltung Bissendorf unter Telefon 05402 404-0 oder per E-Mail an: info@bissendorf.de.
Sofern sich Bäume mit einem Befall des Eichenprozessionsspinners auf privatem Grund befinden, sind zunächst die jeweiligen Grundstückseigentümer für die Beseitigung des Befalls zuständig. Die Kommune würde nur dann eine Bekämpfung durchführen, wenn sich aus dem Befall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt, weil sich die Gefahr auf öffentliche Bereiche auswirkt.
Der Befall mit Eichenprozessionsspinnern auf privaten Grundstücken stellt für die Eigentümer deshalb eine große Belastung dar. Die Brennhaare der Tiere verursachen auf der Haut, in den Augen und Atemwegen stark juckende, entzündliche Reaktionen. Die Gespinste/Nester mit den Raupenhaaren können über Jahre erhalten bleiben und stellen ebenso lange eine mögliche Gefahr dar. Das Nesselgift bleibt in der Natur unter trockenen Bedingungen bis zu zwölf Jahre lang wirksam.
Um sich, Familienangehörige oder andere Nutzer des Grundstücks vor diesen Gefahren zu schützen, sollten die Nester rechtzeitig entfernt werden. Grundsätzlich sollte dies nur durch Fachfirmen (sh. Auflistungen unten) mit geschultem Personal, entsprechender Ausrüstung und Erfahrung in der Beseitigung von Nestern des EPS durchgeführt werden.
Falls dies aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist, kann eine Beseitigung der Nester selbst durchgeführt werden. Folgendes sollte berücksichtigt werden, um Gefährdungen der eigenen Gesundheit oder der anderer Menschen zu vermeiden:
- Schützen Sie sich bei der Beseitigung der Nester mit geeigneter Schutzausrüstung, die ihre Atemwege, Augen und Haut schützen (z.B. Overall mit Kapuze, Schutzbrille, Atemschutzmaske und Handschuhe).
- Sorgen Sie dafür, dass eine zweite Person auf Distanz in Sichtweite ist, die Hilfe holen kann, wenn Sie bei der Beseitigung der Nester mit den Brennhaaren in Berührung kommen.
- Betroffene Bäume müssen weiträumig abgesperrt werden, um andere Menschen nicht zu gefährden.
- Weisen Sie Nachbarn und andere möglicherweise Betroffene auf die Gefahr hin (z.B. durch Warnschilder).
- Der Aufenthalt unter befallenen Bäumen sollte vermieden werden, da dort vermehrt mit Brennhaaren gerechnet werden muss. Dies gilt insbesondere auch für das Freischneiden von Bewuchs.
- Bevor Sie mit der Beseitigung der Nester beginnen, müssen die Brennhaare fixiert werden. Brennhaare sind wie feines „Puder“, das schon bei kleinsten Luftbewegungen verwirbelt wird.
- Die Nester sollten nicht (auch nicht mit Handschuhen) angefasst oder abgenommen werden, ohne die Brennhaare der Tiere vorher so fixiert zu haben, dass diese nicht durch die Luft verbreitet werden können.
- Sie können die Brennhaare mit einem feinen Wassernebel, Haarspray, Sprühkleber, Wasserglas oder ähnlichen Substanzen binden.
- Bauschaum oder ähnliches darf nicht eingesetzt werden.
- Die Nester sollten nicht abgebrannt oder mit einem handelsüblichen Staubsauger abgesaugt werden, da dies zu einer starken Verwirbelung und damit Verbreitung führt, die Sie nicht mehr kontrollieren können.
- Nachdem Sie die Nester abgenommen haben, sollten sie das Gift in den Brennharen neutralisieren. Dies können Sie erreichen, wenn sie die Nester für einige Minuten in mindestens 70o C heißes Wasser legen. Keinesfalls sollten Sie Methoden verwenden, die die Brennhaare verwehen (verbrennen, in den Kompost werfen, etc.).
- Nester – auch bereits heruntergefallene – sollten nicht ohne einen Schutz/eine Verpackung, welche(r) sicher dafür sorgt, dass keine Brennhaare entweichen können, in der (Restmüll-) Tonne entsorgt werden.
Wer mit den Brennhaaren trotz der oben genannten Vorsichtsmaßnahmen in Kontakt kommt sollte
-
zum Arzt gehen und ihm mitteilen, dass wahrscheinlich Kontakt mit den Haaren des EPS bestand.
- Bei schweren allergischen Reaktionen mit Asthma und Atemnot sofort den Rettungsdienst rufen.
- Vermeiden Sie eine Verschleppung der Brennhaare durch Ihre Kleidung in Ihre Wohnräume oder Fahrzeuge.
- Kontaminierte Kleidung außerhalb der Wohnung wechseln, in einen Wäschesack stecken und bei mind. 60°C waschen.
- Betroffene Hautpartien mit kaltem Wasser abduschen und Haare waschen. Kaltes Wasser lindert den Juckreiz.
- Augen mit viel Wasser spülen.
- Bei Juckreiz nicht kratzen, da das Kratzen die Gifthaare nur tiefer in die Haut treibt.
An die nachstehend aufgeführten Firmen können Sie sich zwecks Beseitigung der EPS wenden:
Stockreiter GmbH Grüner Zweig GmbH Bredenstein GmbH Schröder Baumdienst
Westerkappelner Straße 88 Königstraße 4 Beutlingsallee 45 Engersen 2
49497 Mettingen 49545 Tecklenburg 49326 Melle 49324 Melle
www.stockreiter.de www.gruener-zweig.de www.bredenstein-gmbh.de www.baumkletterei.de
info@stockreiter.de info@gruener-zweig.de info@bredenstein-gmbh.de info@baumkletterei.de
Tel: 05452 973240 Tel.: 05482 929 Tel.: 05429 9299966 Tel.: 05422 959795
Fax: 05452 973249
Zusätzliche Informationen erhalten Sie beim Landkreis Osnabrück, Gesundheitsdienst, E-Mail: infektionsschutz@lkos.de (www.landkreis-osnabrueck.de), beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (www.nlga.niedersachsen.de) oder von Schädlingsbekämpfern (Branchenbuch, Internet).