Reisepass
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Henning Niemann | 05402 404 121 | ![]() |
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Eva-Maria Meyer | 05402 404 101 | ![]() |
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Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Bettina Kröger | 05402 404-800 | ![]() |
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Simone Bothmer | 05402 404-800 | ![]() |
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Identitätsnachweis für deutsche Staatsangehörige und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht.
Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden, sind 10 Jahre gültig, Pässe für Personen unter 24 Jahren gelten 6 Jahre.
Verlängerungen sind nicht möglich.
Wenn Sie nachweisen, dass auch diese Bearbeitungsdauer zu lang ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Sie brauchen nichts auszufüllen. Das Antragsformular wird mit Ihren persönlichen Daten versehen. Sie kontrollieren die Angaben und leisten Ihre Unterschrift. Persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich!
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Der elektronische Reisepass (ePass) wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden.
Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden, sind 10 Jahre gültig, Pässe für Personen unter 24 Jahren gelten 6 Jahre.
Verlängerungen sind nicht möglich.
Vom 01. November 2007 an enthält der ePass die Fingerabdrücke des Passinhabers/der Passinhaberin. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Grundsätzlich umfasst der Reisepass 32 Seiten. Für Personen, die viel reisen, kann er auf Wunsch mit einem Umfang von 48 Seiten ausgestellt werden.
Die Bundesdruckerei in Berlin stellt den Reisepass her. Auf die in der Regel mehrere Wochen dauernde Bearbeitungszeit hat die örtliche Passbehörde keinen Einfluss.
Sobald das fertige Dokument bei der Gemeinde Bissendorf eingetroffen ist, werden Sie per Postkarte benachrichtigt.
Falls Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, kann Ihnen ein Express-Reisepass ausgestellt werden. Dieser entspricht dem "normalen" Reisepass. Er wird jedoch in einem beschleunigten Verfahren hergestellt und liegt etwa 4 bis 5 Tage nach Antragstellung vor.
Wenn Sie nachweisen, dass auch diese Bearbeitungsdauer zu lang ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Bisheriger Reisepass, auch wenn er bereits abgelaufen ist oder Personalausweis oder Kinderausweis
- Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde
- 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild, das der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entspricht (Passfotos können Sie in Bissendorf bei Mentrup, Werscher Straße 7, oder bei der CreativFotografie, Spichernstraße 1, machen lassen).
- Bei Minderjährigen sind zusätzlich die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Sofern nur eine Person sorgeberechtigt ist, ist der Sorgerechtsnachweis vorzulegen.
Sie brauchen nichts auszufüllen. Das Antragsformular wird mit Ihren persönlichen Daten versehen. Sie kontrollieren die Angaben und leisten Ihre Unterschrift. Persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich!
Der Reisepass kann sowohl in der Gemeindeverwaltung Bissendorf als auch im Bürgerbüro Schledehausen während der jeweiligen Sprechzeiten beantragt werden.
Welche Dokumente zur Einreise in andere Staaten benötigt werden, hängt von den Einreisebestimmungen des Zielreiselandes ab. Einzelheiten zu den jeweils aktuellen Einreisebestimmungen erhalten Sie unter folgendem Link: => Länderinformationen vom Auswärtigen Amt
Rechtsgrundlage
Pass- und Ausweisrecht
Welche Gebühren fallen an?
60,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
Express-Reisepass zusätzlich 32,00 EUR
48-Seiten-Pass zusätzlich 22,00 EUR
Formulare | |
Passantrag für ein minderjähriges Kind |
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Verlustanzeige Reisepass/Personalausweis |
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