Eheschließung / Trauung / Hochzeit
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Reinhard Nüße | 05402 404 119 | ![]() |
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Wenn die Anmeldung der Eheschließung erfolgt ist und die Prüfung der Unterlagen für die Anmeldung ergeben hat, dass der standesamtlichen Trauung nichts mehr im Wege steht, kann die Ehe geschlossen werden.
Als Ort für die standesamtliche Hochzeit steht in Bissendorf das Trauzimmer im zum Rathaus gehörenden Haus Bissendorf zur Verfügung.


Gerne zeigen wir Ihnen die Räumlichkeiten auch einmal persönlich.

Getraut wird montags bis freitags, sowie am zweiten und am letzten Samstag jeden Monats, zwischen 10:00 und 15:00 Uhr.
Für das Jahr 2018 werden folgende Eheschließungstermine angeboten:
• 13. Januar 2018• 10. Februar 2018• 10. März 2018• 14. April und 28. April 2018• 12. Mai und 26. Mai 2018• 09. Juni und 30. Juni 2018• 14. Juli und 28. Juli 2018• 18. August und 25. August 2018• 08. September und 29. September 2018• 13. Oktober und 27. Oktober 2018• 10. November 2018• 08. Dezember 2018
Freie Termine können Sie im Standesamt erfragen.
Die Trauungen werden durchgeführt von den Standesbeamten Reinhard Nüße, Anja Schmidt oder Henning Niemann.
Anmeldung der Eheschließung
Bevor Ihre Ehe geschlossen werden kann, muss geprüft werden, ob Ehehindernisse
vorliegen. Daher müssen Sie Ihre Eheschließung mit den erforderlichen Unterlagen (siehe
unten) anmelden, und zwar bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten
den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Wenn Sie beide nicht in Bissendorf wohnen, aber gern hier heiraten möchten, melden Sie
bitte die Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dort mit, dass
Sie in Bissendorf heiraten möchten. Nach erfolgter Überprüfung werden Ihre Unterlagen
dann nach Bissendorf übersandt.
Die Anmeldung können Sie frühestens sechs Monate vor dem Tag Ihrer Eheschließung
vornehmen. Den Termin für die Hochzeit können Sie auch schon früher mit uns
vereinbaren.
Trauungen werden montags bis freitags in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr
vorgenommen.
Zusätzlich können jeweils für den zweiten und den letzten Samstag im Monat Termine
zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr vereinbart werden (zusätzliche Gebühr von 80 Euro).
Benötigte Unterlagen:
Beide Partner sind ledig, volljährig, haben keine Kinder und waren noch nicht verheiratet, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und haben ihren Hauptwohnsitz in Bissendorf.
In diesem Fall werden folgende Unterlagen benötigt:· Personalausweis oder Reisepass (beide Partner)· Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister (beide Partner)
Wer schon verheiratet war, benötigt darüber hinaus:· Eheurkunde mit Auflösungsvermerk.
Bei vorheriger Eheschließung im Ausland und eventuell dortiger Scheidung erkundigen
Sie sich bitte bei Ihrer Ansprechpartnerin im Standesamt nach den erforderlichen
Urkunden und Unterlagen. Sofern ausländische Scheidungsurteile in Deutschland noch
anerkannt werden müssen, erhalten Sie auch hierzu Informationen von Ihrem Standesamt.
Mindestens ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit.
In diesem Fall erkundigen Sie sich bitte im Standesamt nach den erforderlichen Urkunden und Unterlagen.
Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin Ihren Hauptwohnsitz nicht in Bissendorf
haben, ist eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes
erforderlich. Diese Bescheinigung sollte nicht älter als eine Woche sein.
Für gemeinsame Kinder sind Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem
Geburtsregister erforderlich.
Formulare | |
Merkblatt zur Eheschließung |
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Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung |
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