Anmeldetermine für Schulanfänger 2011
Schulanmeldungen in den gemeindlichen Grundschulen in den Ortsteilen Bissendorf, Schledehausen und Wissingen
Achtung! Neue Schulpflichtregelung: Kinder, die bis 31. August 2005 geboren sind, werden 2011 bereits schulpflichtig.
Landeseinheitlich wird die Anmeldung der Schulanfänger zeitlich um ein ganzes Jahr vorgezogen.
Achtung! Neue Schulpflichtregelung: Kinder, die bis 31. August 2005 geboren sind, werden 2011 bereits schulpflichtig.
Landeseinheitlich wird die Anmeldung der Schulanfänger zeitlich um ein ganzes Jahr vorgezogen.
Daher wird die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2011/12 für die Einzugsbereiche in Bissendorf, Schledehausen und Wissingen jeweils in den Verwaltungen der Schulen an folgenden Tagen durchgeführt:
1. Bissendorf
Dienstag, den 27. April bis Donnerstag, den 29. April 2010, 8:00 - 12:30 Uhr und Mittwoch, den 28. April 2010, 15:30 - 18:00 Uhr
2. Schledehausen
Dienstag, den 27. April und Donnerstag, den 29. April 2010, 8:00 – 12:30 Uhr und Mittwoch, den 28. April 2010, 15:30 – 18:00 Uhr
3. Wissingen
Mittwoch, den 28. April 2010, 14:00 – 17:00 Uhr.
Über die genaueren Einzeltermine für die Anmeldungen werden Sie von den jeweils zuständigen Schulen informiert. Schulpflichtig sind alle Kinder, die in der Zeit vom 01.08.2004 bis 31.08.2005 geboren sind. Eine Abstammungsurkunde ist mitzubringen. Erneut angemeldet werden müssen auch die im Vorjahr zurückgestellten Kinder.
1. Bissendorf
Dienstag, den 27. April bis Donnerstag, den 29. April 2010, 8:00 - 12:30 Uhr und Mittwoch, den 28. April 2010, 15:30 - 18:00 Uhr
2. Schledehausen
Dienstag, den 27. April und Donnerstag, den 29. April 2010, 8:00 – 12:30 Uhr und Mittwoch, den 28. April 2010, 15:30 – 18:00 Uhr
3. Wissingen
Mittwoch, den 28. April 2010, 14:00 – 17:00 Uhr.
Über die genaueren Einzeltermine für die Anmeldungen werden Sie von den jeweils zuständigen Schulen informiert. Schulpflichtig sind alle Kinder, die in der Zeit vom 01.08.2004 bis 31.08.2005 geboren sind. Eine Abstammungsurkunde ist mitzubringen. Erneut angemeldet werden müssen auch die im Vorjahr zurückgestellten Kinder.

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