Neue Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit ab dem 01.01.2010
Der Ausschuss für Jugendhilfe des Landkreises Osnabrück tagte auf seiner Sitzung am 3. September 2009 u. a. über das Thema Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Der gemeinsame Vorschlag der Verwaltung und des Jugendringes Osnabrücker Land e.V. wurde einstimmig angenommen.
Demnach ergeben sich ab dem 01.01.2010 neue Bestimmungen zur Förderung der Jugendarbeit, die die Vereine, Verbände und die offene Jugendarbeit betreffen.
Die aktuellen Fördermöglichkeiten für Material und Projekte werden eingestellt. Neben der Anhebung des pauschalen Zuschussbetrages für Jugendbildungsmaßnahmen auf 3,50 € je Tag und Teilnehmer wird auch der pauschale Zuschussbetrag für Wandern, Fahrten und Lager im Inland sowie Begegnungsmaßnahmen im Landkreis Osnabrück mit Gruppen aus östlichen Partnerkreisen/Städten auf 2,30 € je Tag und Teilnehmer angehoben. Des Weiteren wird das Mindestalter der Teilnehmer an Jugendgruppenleiterlehrgängen von derzeit 14 Jahren auf 15 Jahre heraufgesetzt.
Der Jugendring Osnabrücker Land e.V. hat zur Unterstützung der Vereine, Verbände und der offenen Jugendarbeit das 100-Ideen Programm ins Leben gerufen. Hier können sich ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter der Jugendarbeit mit ihren Ideen bewerben und erhalten somit die Chance auf finanzielle Unterstützung. Weitere Informationen zu dieser Aktion sind auf der Homepage des Jugendringes Osnabrücker Land e.V., www.jugendring-os-land.de abrufbar.
Broschüren über die Fördermöglichkeiten für die Jugendarbeit liegen im Jugendtreff Wissingen, Sandweg 20, Bissendorf aus. Bei Fragen steht die Jugendpflege der Gemeinde Bissendorf gerne zur Verfügung.
Die aktuellen Fördermöglichkeiten für Material und Projekte werden eingestellt. Neben der Anhebung des pauschalen Zuschussbetrages für Jugendbildungsmaßnahmen auf 3,50 € je Tag und Teilnehmer wird auch der pauschale Zuschussbetrag für Wandern, Fahrten und Lager im Inland sowie Begegnungsmaßnahmen im Landkreis Osnabrück mit Gruppen aus östlichen Partnerkreisen/Städten auf 2,30 € je Tag und Teilnehmer angehoben. Des Weiteren wird das Mindestalter der Teilnehmer an Jugendgruppenleiterlehrgängen von derzeit 14 Jahren auf 15 Jahre heraufgesetzt.
Broschüren über die Fördermöglichkeiten für die Jugendarbeit liegen im Jugendtreff Wissingen, Sandweg 20, Bissendorf aus. Bei Fragen steht die Jugendpflege der Gemeinde Bissendorf gerne zur Verfügung.

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